HomeHome
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des §1 Abs. I/2 des Konsumentenschutz-Gesetzes BGBL. 140/79 zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.

Für  alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens sowie Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mit der Annahme der Ware anerkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss seiner Einkaufsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumlichkeiten und/oder auf unserer Homepage www.steyr-werner.at zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege zugesandt.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und uns rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.


1.       Annahme der Bestellung/Vertragsabschluss:

Die Annahme der Warenbestellung erfolgt durch Lieferung oder Auftragsbestätigung. Für den vertraglichen Lieferungs- und/oder Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. bei deren Fehlen, der Inhalt des Lieferscheines und/oder der Rechnung maßgeblich.

 

2.       Lieferung:

  • Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten. Eine Transportversicherung schließen wir gerne im Auftrag und auf Rechnung des Bestellers ab.
  • Die Gefahr geht in jedem Fall, auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben, auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
  • Für den Fall einer Vereinbarung über die Versendung der Ware erfolgt diese in einer optimalen, für den Versand üblicherweise geeigneten Verpackung. Die Außenverpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und außer bei EURO-Paletten nicht zurückgenommen. Sämtliche an den Kunden gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über die ARA entpflichtet.
  • Wird eine besondere Art der Beförderung vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine besondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns in optimaler Weise. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post einverstanden.
  • Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/ Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-/Leistungsort vereinbart worden, sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Kunden vorzunehmen.
  • Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessenen, mindestens zehn Tage umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verwerten. Wir sind weiters berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Kunde ist in diesem Fall jedenfalls zur Tragung der Kosten der Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet.
  • Die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit und vollständiger, richtiger und termingetreuer Selbstbelieferung gültig.
  • Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
  • Bei Sonderanfertigungen und Konfektionierung sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.

 

3.       Preise:

  • Gewährte Rabatte werden bei Konkurs oder Ausgleich hinfällig. Der Kaufpreis ist in diesem Falle der Grund- oder Listenpreis auch wenn Nettopreise vereinbart wurden.

 

4.       Zahlungsbedingungen:

Wenn nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tage ohne Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Mit welchen Forderungen oder Forderungsteilen die Zahlungen des Bestellers verrechnet werden, bleibt uns vorbehalten.
  • Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet an dem wir über sie frei verfügen können. Eingeräumte Skonti, Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Fälligkeit des Entgeltes wird durch die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz-Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Wegen derartiger Ansprüche steht dem Kunden auch keinerlei Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen gegenüber uns aus anderen Geschäftsfällen können nur nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder nach Anerkenntnis unsererseits gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.
  • Teillieferungen und Teilleistungen werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Zahlung fällig. Allfällige Teilzahlungsvereinbarungen haben nur solange Gültigkeit, als die vereinbarten Zahlungen geleistet werden. Wir haben das Recht, bei Nichteinhaltung von Teilzahlungsabmachungen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Barzahlung zu fordern.
  • Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Auftraggeber Verzugszinsen für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang in Höhe von mindestens 1% p. M. und die Kosten eines Inkassobüros zuzüglich der Kosten der Einmahnung zu bezahlen. Wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bezahlung nicht nachkommt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder bei offenkundigen Zahlungsschwierigkeiten, so wird die gesamte restliche Schuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort beglichen, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Rückbehaltungsrechte zu verlangen.
  • Bei Zahlungsverzug kann ebenso Nachnahme oder Barzahlung von weiteren Leistungen verlangt werden. Wechsel und Diskontspesen, sowie alle sonstigen zusätzlichen Kosten, die durch Nichteinhaltung des Zahlungszieles entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Geht ein von uns angenommener Wechsel zu Protest, werden unsere gesamten Forderungen an den Wechselaussteller fällig. Es gilt als vereinbart, dass alle Zahlungen unsererseits nur mit dem Vorbehalt und unter voller Berücksichtigung unserer sämtlichen Gegenforderungen erfolgen.


5.       Eigentumsvorbehalt:

  • An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages einschließlich der Zinsen und Kosten, welche uns jeweils aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, vor. Wir sind berechtigt die Herausgabe der gelieferten Ware an uns zu verlangen, wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich beantragt ist, oder überhaupt eine schlechte Vermögenslage eingetreten oder uns bekannt geworden ist. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändung- verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  • Die Herausgabe kann ferner beansprucht werden, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt, oder sonst den allgemeine Geschäftsbedingungen zuwider-gehandelt hat. Zurückforderungen und Zurücknahme der Ware gelten als Rücktritt vom Kaufvertrag nur, wenn dies von uns schriftlich erklärt wird.
    Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen haftet der Käufer für alle von uns gelieferten Waren und Leistungen, auch bei Brand und Diebstahl oder anderen Schäden.
  • Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung unserer Waren mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an dem hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des anderen Materials.

6.       Gewährleistung/Produkthaftung/Schadenersatz/Untersuchungs- und Rügepflicht:

  • Wir übernehmen für alle von uns verkauften Waren innerhalb eines halben Jahres nach Lieferung nur dann eine Gewährleistung, wenn es sich um Material- oder Herstellungsfehler handelt, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden sind. Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen die Zulieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
  • Der Besteller ist verpflichtet, beim Einsatz der von uns gelieferten Geräte und sonstigen Waren alle zum Schutz vor Gefahren bestehenden Vorschriften, technischen Bestimmungen sowie Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, genauestens einzuhalten und beim Einsatz nur befugte Fachleute heranzuziehen.
  • Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Lieferhinweisen, technischen Beschreibungen, Betriebsanleitung, usw. erwartet werden kann.
  • Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigende Abweichungen.
  • Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung in Anbetracht des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs, längstens aber binnen vier Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns binnen angemessener Frist, längstens aber binnen vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie unter Angabe der genauern Warenbezeichnung bzw. Warennummer, des Datums, der Vornahme der Lieferung/Leistung und des Datums und der Nummer der Rechnung schriftlich bekanntzugeben. Versteckte Mängel sind binnen angemessener Frist, längstens aber binnen vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, ebenfalls unter Mitteilung obiger Angaben schriftlich zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang der Mängelrüge in unserem Unternehmen abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden (ausgenommen Ansprüche aus Mangelfolgeschäden), aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen.
  • Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt und verarbeitet bzw. mit ungeeigneten Teilen verbunden oder verarbeitet wird. Beanstandete Ware ist uns nach vorheriger Abstimmung zuzusenden. Soweit dies möglich ist, ist der Kunde bei sonstigem Anspruchsverlust verpflichtet, uns zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen u.ä. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.
  • Es sind alle weiteren Ansprüche des Bestellers oder dritter Personen, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder gröbst fahrlässig herbeigeführt.
  • Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Ansprüchen auf Sachschäden ist einschließlich aller Regressansprüche ausgeschlossen, soweit kein Verbraucher betroffen ist.
  • Wurde der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, erstreckt sich unsere Haftung nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Bestellers entsprechend erfolgt ist. Sofern wir bei Fertigung und Lieferung nach den vom Besteller überlassenen Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, wird uns der Besteller schad- und klaglos halten.

 

7.     Ausführungsbehelfe:

Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees, Photos und sonstige Behelfe bleiben uns ausdrücklich als Eigentum, über das wir jederzeit verfügen können. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden.

 

8.     Warenrücksendung:

Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen erfolgen. Bei Retournierung von Waren, die wir durch Fehlbestellung oder durch sonstige Umstände, die ohne unser Verschulden zustande gekommen sind, freiwillig zurücknehmen, bringen wir bei Gutschrifterstellung Manipulationsaufwand in Höhe von 20% des Fakturenwertes in Abzug, beziehungsweise erfolgt für diese Retouren bis zu einem Warenwert von € 7,- (ausschließlich UST) keine Gutschrifterstellung.  Rücksendungen müssen binnen 4 Wochen nach Lieferung bei uns eintreffen. Für eine Gutschrifterteilung ist unbedingt unsere Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzuführen. Nur original verpackte Waren können zurückgegeben oder umgetauscht werden.

Sonderanfertigungen, separat bestellte (das sind nicht auf Lager gehaltene) oder auf Maß geschnittene Waren werden nicht zurückgenommen.

Stornierungen oder Teilstornierungen eines Auftrages sind nicht möglich. Sollte in Ausnahmefällen von Seiten des Verkäufers einer Vertragsaufhebung zugestimmt werden, so nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er dadurch zur Zahlung einer Stornogebühr in Höhe des angefallenen Aufwandes, jedoch von mindestens 20% der Auftragssumme, verpflichtet wird.

 

9.     Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht:

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automatisionsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden gesendet werden.

Insbesondere etwaige Muster oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

10.  Datenverwendung zu Marketingzwecken:

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke unserer Produkte insbesondere zur Verbesserung der Produkte, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen, verwendet werden dürfen.

 

11.  Teilnichtigkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der Beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

 

12.  Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist unser Werk oder die ausliefernde Geschäftsstelle. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien oder Linz nach unserer Wahl.

 

Stand Jänner 2008

 

pdf_gross.gifAllgemeine Geschäftsbedingungen
pdf_gross.gifAllgemeine Einkaufs- & Zahlungsbedingungen

 

Nach Oben Zum Anfang